Vor dem Hintergrund der sich seit Jahren sukzessiv verändernden Geschäftspolitik der Kreditgeber, gekoppelt mit den für einzelne Branchen sehr unterschiedlichen Konsequenzen des Konjunkturabschwungs, hat sich die Finanzsanierung für uns zu einem weiteren wesentlichen Beratungsschwerpunkt entwickelt.
Anlässe für unsere Beratung in der Finanzsanierung sind
- Rückführung bzw. Einfrierung von Krediten einzelner Banken
- Versagung von Kreditprolongationen
- Forderung von Banken nach der Stellung von Kreditsicherheiten
- Kündigung von Unternehmenskrediten durch Banken und / oder Kreditversicherer
Gründe für derartige Entscheidungen von Kreditgebern sind unabhängig von der Dauer der Geschäftsverbindung vielschichtig, wie
- Verluste im operativen Geschäft des Kreditnehmers
- Ein schwieriges Branchenumfeld
- Ein Wechsel in der Geschäftspolitik des Kreditinstitutes u.v.m.
Die Kreditrückführung einer Bank und / oder Kreditversicherung stellt ein Unternehmen und deren Inhaber infolge der damit verbundenen ungesicherten Unternehmensfinanzierung vor eine existenzbedrohende Ausnahmesituation.
Damit wird ein ultimativer Prozess ausgelöst, der nur durch die Einhaltung und Anwendung bestimmter Gesetzmäßigkeiten bewältigt werden kann.
Die Problematik besteht in dieser Situation für das Unternehmen darin, dass sich dieser Prozess weder standardisieren, noch aus eigener Kraft lösen lässt.
Für uns handelt es sich hierbei jedoch um eine vielfach bewältigte Beratungssituation und damit um „Tagesgeschäft “, allerdings in einem schwierigen Beratungsumfeld auf einem sehr anspruchsvollen Beratungsniveau.
Unsere Stärke liegt in diesen Situationen in der Wiederherstellung einer gesicherten Gesamtfinanzierung, was uns in nahezu allen Krisensituationen bisher nachweislich gelungen ist.
Dabei konzentrieren wir uns ausschließlich auf die Finanzsanierung im Vorfeld von Insolvenzen zu deren Abwendung.